Erneute coronabedingte Schließung der Sportkita

Aufgrund der Maßnahmen der bayerischen Politik schließt unsere Einrichtung erneut bis 31.01.2021. 

Eine Notbetreuung wird für diejenigen angeboten, die ihr Kind nicht anderweitig betreuen können. Anspruch auf eine Notbetreuung haben folgende Gruppen:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Bitten melden Sie sich bei Bedarf in unserer Einrchtung.